Der Bund unterstützt die kantonalen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und richtet dafür Grundbeiträge aus. Die Grundbeiträge betragen bei Fachhochschulen 30 Prozent des Gesamtbetrags der Referenzkosten. Dieser Bundesbeitrag soll künftig als Maximalbeitrag und nicht als Fixbeitrag definiert werden. Eine Reduktion der Grundbeiträge führt jedoch zu einer Verringerung des Handlungsspielraumes der Hochschulen. Die Planungssicherheit der Hochschulen und ihrer Träger wird stark beeinträchtigt. Werden die gekürzten Bundesmittel nicht ausgeglichen, sind die Fachhochschulen weder in der Lage, den Anstieg der Studierendenzahlen zu bewältigen, noch den Bedarf der Wirtschaft an gut ausgebildeten Fachkräften zu sichern. Der Bund schlägt vor, dass die Reduktion der Grundbeiträge durch eine signifikante Erhöhung der Studiengebühren kompensiert werden soll. Einerseits kommen die Mehreinnahmen, aufgrund der Konkordate, nicht ausschliesslich den Hochschulen zu Gute. Andererseits schränken höhere Studiengebühren den Zugang zu Bildung ein. Höhere Studiengebühren untergraben die Chancengleichheit. Die finanzielle Situation der Studierenden wäre entscheidender für den studentischen Erfolg. Stipendien und Studiendarlehen müssten entsprechend erhöht werden. Was in den Kantonen zu Mehrausgaben führen wird. Zudem stören wir uns am Begriff «Nutzerfinanzierung». Denn «Nutzerfinanzierung» suggeriert, dass die Studierenden die einzigen sind, die einen Nutzen durch das Studium haben. Aber es sind nicht nur die Studierenden, sondern es sind auch unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft, die bekanntlich von der Bildung profitieren.