Movetiagesetz

Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität

Die nationale Agentur Movetia setzt nationale und internationale Fördermassnahmen von Bund und Kantonen für Austausch und Mobilität in der Bildung um. Um den Anforderungen der Corporate Governance besser zu entsprechen, soll Movetia in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden. Zum entsprechenden «Movetiagesetz» wurde Ende 2022 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. FH SCHWEIZ unterstützt diese Umwandlung und hat am 12. April 2023 eine Stellungnahme eingereicht. Der Bundesrat hat die Botschaft im November 2023 dem Parlament überwiesen. Der Ständerat trat im März 2024 nicht auf die Vorlage ein.

Vernehmlassung

Ausgangslage
2016 wurde die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM) gegründet. Diese ist Rechtsträgerin der unter dem Namen «Movetia» fungierenden nationalen Agentur. Die SFAM ist eine privatrechtliche Stiftung, die von SBFI, BAK, BSV und EDK getragen wird. Der Stiftungsrat besteht aus Vertreter:innen der drei Bundesstellen und einer Vertretung der Kantone. Seit 2017 erfüllt Movetia für das SBFI und das BAK Leistungsaufträge zur Umsetzung der Schweizer Lösung für die Förderung der internationalen Mobilität und zur Förderung des Austausches und der Mobilität auf nationaler Ebene (Schulisch und ausserschulisch, von der obligatorischen Schule über Berufsbildung und Gymnasien sowie die Hochschulen bis zur Erwachsenenbildung und zum Austausch von Lehrpersonen, und dies sowohl national, zwischen den Sprachregionen, wie auch international in und ausserhalb Europas). Der Bund stellt die erforderlichen finanziellen Mittel grösstenteils im Rahmen der vierjährlichen Botschaften zur Förderung der Kulturbeziehungsweise der Bildung, Forschung und Innovation (BFI) bereit. Movetia hat sich bewährt. Auf nationaler und auch auf internationaler Ebene konnten seither die Beteiligungszahlen für Austausch- und Mobilitätsaktivitäten im langjährigen Durchschnitt erhöht werden. Movetia verfügt über eine schlanke und agile Organisationsstruktur.

Neuerung
Um die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes besser zu berücksichtigen, müssen die Rechtsform und die Steuerungsstruktur von Movetia angepasst werden. Gleichzeitig soll die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der strategischen Steuerung der nationalen Agentur fortgeführt werden. Der Bundesrat will die nationale Agentur deshalb in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführen. Dies beinhaltet folgendes:

  • Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes
  • Mitwirkung der Kantone bei der strategischen Steuerung der Anstalt
  • Organe der Anstalt gemäss den Corporate Governance-Richtlinien des Bundes
  • Ziele und Aufgaben im Bereich Austausch und Mobilität
  • Anstellung des Personals nach den Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes und Übernahme des bisherigen Personals der SFAM
  • Finanzierung durch Abgeltungen des Bundes, kostendeckende Kantonsbeiträge und Drittmittel

Weitere Informationen

Stellungnahme FH SCHWEIZ

Stellungnahme FH SCHWEIZ vom 12.04.2023
FH SCHWEIZ begrüsst die nationalen und internationalen Fördermassnahmen von Bund und Kantonen für Austausch und Mobilität in der Bildung, welche von der nationalen Agentur Movetia umgesetzt werden. Auch aktuelle und ehemalige FH-Studierende profitieren häufig von diesem Angebot. Da die Umwandlung von Movetia in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt die Anforderungen der Corporate Governance besser umsetzen kann, begrüssen wir die Überführung der nationalen Agentur in das neue Movetiagesetz.

Parlamentarische Behandlung

11.03.2024 Ständerat tritt nicht auf Vorlage ein
Der Ständerat trat nicht auf eine bundesrätliche Vorlage zur Umwandlung von Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt ein. Movetia erfülle die Aufgabe zur Förderung der Mobilität in der Bildung als private Organisation gut, befand die Mehrheit. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

23.01.2024 WBK-S tritt nicht auf Movetiagesetz ein
Die WBK-S beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, nicht auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten, da sie eine Überführung von Movetia nicht für nötig hält. Die Gründe für die Kommission sind, dass sich die Movetia seit ihrer Gründung 2017 bewährt hat, die vorgelegten Änderungen nicht gerechtfertigt sind und die Movetia in ihrer derzeitigen Form im Grossen und Ganzen mit den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes vereinbar ist. Zudem würde die neue Form der Movetia aus Sicht der WBK-S nicht zu einer besseren Vereinbarkeit mit den Vorgaben für nationale Agenturen im Rahmen der EU-Bildungsprogramme führen.

15.11.2023 Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament
Der Bundesrat hat am 15.11.2023 beschlossen, dass Movetia in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden soll. Diese Umwandlung erfordert einen Organisationserlass in Form eines Bundesgesetzes. Einen entsprechenden Entwurf hatte der Bundesrat bis Mitte April 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Die Akteure haben der Vernehmlassungsvorlage breit zugestimmt. Das neue Movetiagesetz geht nun ans Parlament. Es wird voraussichtlich auf Anfang der nächsten Förderperiode für Bildung, Forschung und Innovation (BFI), parallel zur BFI-Botschaft 2025-2028, in Kraft treten.


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