Totalrevision der Verordnung des Bundesrates über die eidgenössische Berufsmaturität

Der Bund möchte die Berufsmaturität (BM) einer Totalrevision unterziehen. Die aktuelle Version ist aus dem Jahr 2012. Ziel ist es die Studierfähigkeit der BM-Absolvierenden an den Fachhochschulen sicherzustellen. FH SCHWEIZ hat in der entsprechenden Vernehmlassung eine Stellungnahme abgegeben.

Vernehmlassung

Ausgangslage

Die BM kann entweder parallel zu einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (BM 1) oder in einer mindestens einjährigen Ausbildung nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung (BM 2) absolviert werden. Als dritte Option kann sie auch als eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung erworben werden. Es gibt fünf unterschiedliche Ausrichtungen, die auf die Fachbereiche der FH zugeschnitten sind: «Technik, Architektur, Life Sciences», «Natur, Landschaft und Lebensmittel», «Wirtschaft und Dienstleistungen», «Gestaltung und Kunst» sowie «Gesundheit und Soziales». Mit der Ergänzungsprüfung «Passerelle» ist zudem der Zugang zu allen schweizerischen Universitäten möglich. Rund 14 000 Personen haben 2022 eine Berufsmatura erworben.

Zusammen mit der beruflichen Grundbildung (Berufslehre) stellt die Berufsmaturität den wichtigsten Zugang zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule im berufsverwandten Fachbereich dar.

Inhalt

Inhalt der Vernehmlassung sind die Entwürfe für die Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) sowie die Revision des Rahmenlehrplans über die Berufsmaturität (RLP-BM). Die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) und von swissuniversities (Konferenz der Rektor:innen der schweizerischen Hochschulen) haben zur Vorbereitung der Vernehmlassung gemeinsam eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der BM erarbeitet.

In der Vernehmlassung werden unter anderem folgende Änderungen vorgeschlagen:

  • BM-Lektionen sind nicht mehr ausschliesslich als schulische Präsenzzeiten zu verstehen.
  • Der Rahmenlehrplan enthält neu auch Richtlinien zum Blended Learning.
  • Englisch wird neu als dritte Sprache und als obligatorisches BM-Fach definiert.
  • Der Besuch der BM 2 nach einer nicht bestandenen oder nicht abgeschlossenen BM 1 ist möglich.
  • Die Kantone entscheiden neu, welche Fremdsprachendiplomprüfungen Abschlussprüfungen ersetzen können, und sind weiterhin für die Umrechnung der Resultate in die Prüfungsnote zuständig.
  • Neu gilt die einmalige provisorische Promotion auch für die BM 2.
  • Die Notenberechnungen wurden in Bezug auf die anwendbaren Rundungsregeln überarbeitet.

Die Anpassungen sollen dazu dienen die Aktualität der BM und den reibungslosen Übergang zu den FHs sicherzustellen. Basis bildet auch die Evaluation der Studierfähigkeit der BM-Absolvent:innen aus dem Jahr 2021.

Ausblick

Die revidierte Verordnung soll per 2026 in Kraft treten. 

Unterlagen


Stellungnahme FH SCHWEIZ

FH SCHWEIZ befürwortet die Revision der Berufsmaturität. Die Berufsmaturität ist der Hauptzubringer zu den Fachhochschulen. Eine der Zulassungsvoraussetzungen an eine Fachhochschule ist eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf. Über die Hälfte der BM-Absolvent:innen nimmt ein Studium an einer Fachhochschule in Angriff. Daher ist FH SCHWEIZ besonders wichtig, dass die Studierfähigkeit der BM-Absolvent:innen durch die Revision weiterhin erhalten bleibt. Der reibungslose Übergang an die Fachhochschulen muss in jeden Fall bestehen bleiben.


Bundesrat verabschiedet Totalrevision

Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 die umfassende Revision der Berufsmaturitätsverordnung beschlossen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass Englisch neu als dritte Sprache neben zwei Landessprachen und als obligatorisches Fach in der Berufsmaturität verankert wird. Die Totalrevision umfasst neben der Verordnung auch einen neuen Rahmenlehrplan sowie eine gemeinsam von Bund, Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt, Berufsfachschulen und Hochschulen (swissuniversities) erarbeitete Strategie für die Berufsmaturität. In Kraft treten soll die Revision am 1. März 2026.


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