KV-Reform - Übertritt an Fachhochschulen muss sichergestellt sein

FH SCHWEIZ befürchtet durch die geplante KV-Reform, die auf 2022 eingeführt werden soll, einen Abfall des schulischen Niveaus und eine Gefährdung des Übertritts von der KV-Lehre an die Fachhochschule. FH SCHWEIZ hat deshalb Stellung in beiden Anhörungen genommen: Die Berufsmaturität während der Lehre, der Erwerb von Fremdsprachen und grundlegendem Wissen müssen weiterhin möglich sein. Daher unterstützen wir auch die 2. Variante im Fremdsprachenkonzept. Die Einführung wurde auf 2023 verschoben. Das SBFI hat im August 2021 die Bildungsverordnungen und Bildungspläne, die für die Inkraftsetzung der neuen kaufmännischen Grundbildung erforderlich sind, definitiv erlassen bzw. genehmigt.

Stellungnahme KV-Reform 20.04.2021

Ausgangslage

Mit der Reform «Kaufleute 2022» wird die Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ überarbeitet. Die Reform soll sicherstellen, dass kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Fachkräfte fit für die Zukunft bleiben. Die Ausbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ ist zusammen mit der Berufsmaturität (BM) eine der grössten Zubringerinnen an die Fachhochschulen. Die Anpassungen an der Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ haben damit direkte Auswirkungen auf die zukünftigen Studentinnen und Studenten der Fachhochschulen und auf den Arbeitsmarkt der Absolventinnen und Absolventen.

Inhalt

Die Reform beinhaltet im Wesentlichen: Die Handlungskompetenzen stehen im Fokus. Diese gewinnt man durch praktische Erfahrungen. Der Lehrbetrieb steht als wichtigster Lernort im Zentrum. Handlungskompetenzbereiche ersetzen die Fächer. Nur eine Fremdsprache wird obligatorisch sein. Eine zweite kann im Wahlpflichtbereich anstatt einer individuelle Projektarbeit gewählt werden. Die Profile E und B verschwinden. Eine Arbeitsgruppe für die integrierte BM erarbeitet bis im Sommer 2021 je ein Umsetzungskonzept für die integrierte BM (BM1) und für den Übergang zur BM2 (BM nach der Lehre). Mit den neuen kaufmännischen Grundbildungen EFZ und EBA soll im Sommer 2022 gestartet werden können.

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Stellungnahme FH SCHWEIZ

Die Intention der Reform, den Betrieben den administrativen Aufwand zu verringern, befürworten wir. Wir begrüssen auch grundsätzlich die mit der Reform angestrebte Stärkung der Handlungskompetenzen, doch wir befürchten wie zahlreiche weitere indirekt betroffene Kreise einen massiven Abfall im schulischen Niveau. Es darf durch die Reform nicht generell zu einer Nivellierung nach unten kommen. Folgende Punkte sind besonders wichtig, um die Anschlussmöglichkeit an die Fachhochschule auch weiterhin sicherzustellen:

  • Die Berufsmaturität muss auch weiterhin während der Lehre möglich sein
    Die BM1 ist die Berufsmaturität, welche während der Lehre besucht wird. Sie dient auch dazu, dass die Lernenden direkt nach der Ausbildung ein Studium an einer Fachhochschule beginnen können. Im Bildungsplan wie auch in der Verordnung wird die BM1 nicht erwähnt. Sie muss aber weiterhin integriert möglich sein, wurden doch zuletzt von Bund und Verbundspartnern umfangreiche Anstrengungen unternommen, die BM1 zu fördern. Zudem müssen die Vorgaben der Berufsmaturitätsverordnung BMV bei Integration zwingend eingehalten werden. Ausserdem muss der Übergang in die BM2 (Berufsmaturität durch Besuch einer Berufsmaturitätsschule im Anschluss an die berufliche Grundbildung) trotz Verschmelzung E/B Profil auch möglich sein.

  • Sprachen sind wichtig und für Auszubildende wie für Ausbildner verbindlich zu regeln 
    Die Beherrschung von Sprachen ist nicht nur in der Berufswelt wichtig, sondern auch für ein zukünftiges Fachhochschulstudium. Zudem sollte der Übertritt nach der Lehre in die BM2 oder auch in Ausbildungen im Bereich Tertiär B nicht unnötig erschwert werden. Für den Übertritt ist meist eine zweite Landessprache sowie konkret Englisch notwendig. Wird anstatt einer zweiten Sprache im Wahlpflichtbereich die individuelle Projektarbeit besucht, entstehen Defizite, die aufgeholt werden müssen. In der Anhörung werden zwei Varianten zu Art. 4 Fremdsprache dargelegt. Der Originaltext sieht vor, dass eine Fremdsprache obligatorisch erlernt wird. Dies kann je nach Kanton eine Landessprache oder auch Englisch sein. Der Lehrbetrieb bestimmt die Sprache aus der Auswahl, die der Kanton vorgibt. Bei der alternativen Variante ist die obligatorische Sprache immer eine Landessprache. Englisch kann nur als Wahlpflichtbereich gewählt werden. Englisch ist jedoch in vielen Kantonen und für viele Lernende sowie Ausbil-dungsbetriebe wichtig. Daher sollte Englisch als obligatorische Fremdsprache immer zur Auswahl stehen. FH SCHWEIZ bevorzugt den Originaltext, der es den Kantonen überlässt, auch Englisch als obligatorische Fremdsprache anzubieten.

  • Grundlegendes Wissen darf nicht vollends verschwinden
    Der Fokus auf Kompetenzen ist gut. Aber Fächer wie «Wirtschaft und Gesellschaft» sind wichtig. Die Waagschale kippt sonst zu einseitig von der bisherigen Fächerorientierung (Fachkompetenz) hin zur reinen Darstellung (Methodenkompetenz). Handlungsorientierung bedeutet aus unserer Sicht eine zielgerichtete Verbindung und Verknüpfung zwischen den fachlichen, methodischen, selbst- und sozialorientierten Kompetenzen, um dabei eine Balance zu finden und nicht die Priorisierung einzelner Kompetenzen. Ausreichende fachliche Grundlagen in Volkswirtschaft, Recht oder Buchhaltung dienen nämlich dazu, die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger zu befähigen, betriebswirtschaftliche Basis-Zusammenhänge in der Wirtschaft besser zu verstehen. Dies geht über die unmittelbare Tätigkeit am kaufmännischen Arbeitsplatz hinaus und bildet das Fundament, auf welchem Fachhochschulen, die höhere Berufsbil-dung und BM2 aufbauen können. Ansonsten muss dies nach der Lehre mit mehr Aufwand und Kosten nachgeholt werden.

Stellungnahme KV-Reform Fremdsprachenkonzept 04.06.2021

Ausgangslage

Das SBFI ist zur Frage der Fremdsprachen bei der Reform Kaufleute EFZ mit einer Variante in die erste Anhörung gegangen. Der Originaltext der Bildungsverordnung besagt, dass die Kantone über die zu vermittelnde Fremdsprache eigenständig entscheiden (eine Landessprache oder Englisch). Die Variante schreibt als erste Fremdsprache eine Landessprache vor (siehe oben).

Das von der Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) mandatierte Nationale Koordinationsgremium (NKG) hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Frage der Fremdsprachen eingesetzt. Sie hat sich mit den im Rahmen der ersten Anhörung des SBFI kommunizierten Möglichkeiten für die obligatorische Fremdsprache auseinandergesetzt. Dabei wurden die Vor- und Nachteile sowie die Folgen für deren Umsetzung analysiert und eine neue Variante (2. Variante) vorgeschlagen. Sowohl die SBBK wie auch die SKKAB (Trägerin der beruflichen Grundbildung Kaufleute EFZ) finden diese neue Variante unterstützungswürdig. Diese Variante sieht vor, dass alle Lernenden zwei Fremdsprachen erlernen. Somit ist gesichert, dass nebst Englisch auch eine Landessprache vermittelt wird (oder umgekehrt). Leider hat auch diese Variante Nachteile, welche es abzuwägen gilt (das Anspruchsniveau für Lernende, die nicht sprachenaffin sind, steigt und die Durchlässigkeit EBA-EFZ wird erschwert).

Inhalt


Weitere Informationen


Stellungnahme FH SCHWEIZ

Sprachen sind sehr wichtig und werden wichtig bleiben. Gerade auch im kaufmännischen Bereich brauchen die Lernenden, die später weiterkommen möchten, Sprachen. Die Beherrschung von Sprachen ist nicht nur in der Berufswelt wichtig, sondern auch für ein zukünftiges Fachhochschulstudium. Wir sind mit dem neuen Vorschlag zum Fremdsprachenkonzept (Variante 2) einverstanden. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine gute Lösung zu unserem in der ersten Stellungnahme eingebrachten Punkt «Sprachen sind wichtig und für Auszubildende wie für Ausbildner verbindlich zu regeln». So wird gesichert, dass durch die Reform die Sprachen nicht abgeschwächt werden, sondern an Gewicht gewinnen.

Für den Übertritt nach der Lehre in die BM2 (Berufsmaturität durch Besuch einer Berufsmaturitätsschule im Anschluss an die berufliche Grundbildung), um danach ein Fachhochschulstudium in Angriff nehmen zu können oder auch in Ausbildungen im Bereich Tertiär B, ist meist eine zweite Landessprache sowie konkret Englisch notwendig. Im Fachhochschulstudium spielt Englisch eine tragende Rolle. Es ist gut, dass Englisch gesichert wird. Genauso soll aber auch Wert auf eine zweite Landessprache gelegt werden. Welches die erste Fremdsprache und welches die zweite Fremdsprache (eine davon eine Landessprache) sein soll, sollten der Lehrbetrieb zusammen mit dem Lernenden festlegen können. Nur so kann den unterschiedlichen Bedürfnissen der Branchen, der einzelnen Betriebe in den verschiedenen Landesteilen sowie den Vorkenntnissen der angehenden Lernenden gerecht werden.

Wir geben aber auch zu bedenken, dass abseits der Jugendlichen, für die ein zukünftiges Fachhochschulstudium in Frage kommt, mit der Einführung von zwei Fremdsprachen das Leistungsniveau der Ausbildung erhöht wird. Wir befürchten, dass aus einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) das EFZ damit fast nicht mehr machbar ist und die Erlangung in zwei Jahren unrealistisch wird.


Aktuelles
04.06.2021 Verbundpartner verschieben geplante Einführung auf 2023
Die Verbundpartner, bestehen aus Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), Kaufmännischer Verband Schweiz (kfmv), Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) und die Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung (IGKG Schweiz) habem am Freitag, 04. Juni 2021 eine Mitteilung veröffentlicht. Darin steht unter anderem, dass:
  • für die Umsetzung der lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM1) ein Gesamtkonzept und entsprechende Umsetzungskonzepte für die Berufsfachschule entwickelt wurden. Diese liegen aktuell zur Überprüfung bei der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK).
  • das SBFI entschieden hat, die Inkraftsetzung von Bildungsplan und Bildungsverordnung auf Lehrbeginn 2023 (= Verschiebung um 1 Jahr) festzulegen.
  • bis Ende Juni 2021 der Entscheid des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zum Fremdsprachenkonzept erwartet wird.

25.06.2021 Anhörung zur KV-Reform in der WBK-S
Die Kommission für Wissenschaft Bildung und Kulturhat des Ständerats hat eine Anhörung zur KV-Refrom durchgeführt. Ziel war es sich mit den noch offenen Punkten der Reform auseinanderzusetzen. Dies ist unter anderem die Ausrichtung auf die Handlungskompetenzen, die Strategie in Sachen Fremdsprachen und bezüglich der Berufsmaturität. Mit dabei war das Forum per l’italiano in Svizzera, die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, der Schweizerische Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Kaufmännischen Berufsschulen, Schweizerische Konferenz kaufmännischer Berufsschulen, der Kaufmännische Verband Schweiz, die Conférence intercantonale de l'instruction publique de la Suisse romande et du Tessin und Swiss Banking. Die WBK-S begrüsst den Beschluss des Bundesrates, das Inkrafttreten der Reform um ein Jahr zu verschieben. Dennoch werden sie die Diskussionen weiterhin aufmerksam verfolgen und wollen vom sBFI über die Einzelheiten informiert bleiben.

06.07.2021 BM1-Konzept abgenommen und Fremdsprachenkonzept genehmigt
  • Das Konzept für die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) wurde durch die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) und das SBFI abgenommen.
  • Bundespräsident Guy Parmelin hat das neue Fremdsprachenkonzept genehmigt.
  • Der Erlass der Bildungsverordnung und die Genehmigung des Bildungsplans durch das SBFI sind für August 2021 geplant 
  • In der zweiten Jahreshälfte wird die Kommunikation zu den Umsetzungskonzepten intensiviert.

«Die Verschiebung der Reform um ein Jahr sollte helfen, dass nicht das Gleiche langsamer gemacht wird, sondern die verantwortlichen Stellen ihre  Verantwortung wahrnehmen und unsere Bedenken aufnehmen.»
Andri Silberschmidt, Nationalrat und Präsident FH SCHWEIZ

16.08.2021 Auf Lehrbeginn 2023 tritt die neue kaufmännische Grundbildung in Kraft
Am 16. August 2021 hat das SBFI nach umfassenden Klärungen mit den Verbundpartnern entschieden, die neuen Bildungsverordnungen und Bildungspläne für die beruflichen Grundbildungen «Kauffrau/Kaufmann EFZ» auf Lehrbeginn 2023 in Kraft zu setzen.  Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) wie auch der Anschluss an die Berufsmaturität nach Abschluss der Lehre (BM2) sind weiterhin sichergestellt. Kantonale Umsetzungsformen bleiben möglich. Auch die schulisch organisierte Grundbildung mit einem Langzeitpraktikum werden weiterhin durchgeführt. Neu erlernen im EFZ alle Lernenden zwei Fremdsprachen. Die erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache oder Englisch. Die zweite Fremdsprache ist – je nach erster Fremdsprache – eine zweite Landessprache, eine dritte Landessprache oder Englisch. 

17.10.2021 Lehrerverbände äussern sich
Die Lehrpersonenverbände BCH, VLKB, Lehrende IKA, SVWR und ASPF forderten einen stärkeren Einbezug in die Ausarbeitung von Konzepten und Dokumenten im Rahmen der Reform Kaufleute. Ein Team von zehn Lehrpersonen aller Fachbereiche nahmen Anfang August an einem virtuellen Workshop mit den Projektverantwortlichen teil. Im Verlauf des Workshops wurde von den Projektverantwortlichen aufgezeigt, dass nur sehr wenig Spielraum für die zusätzlichen Empfehlungen der Lehrpersonenverbände besteht. Aus dem Workshop entstanden Konkretisierungsempfehlungen. Nur eine geringe Anzahl der Konkretisierungsempfehlungen wurden jedoch tatsächlich übernommen. Trotzdem werden sich die Lehrpersonenverbände weiter engagieren

Erste und zwei Fremsprache - Entscheide der Kantone
Fast alle Deutschschweizer Kantone unterrichten ab Sommer 2023 Englisch als erste und Französisch als zweite Fremdsprache. Die Kantone BE, FR und VS haben sich für ihre deutschsprachigen Lernenden für Französisch als erste Fremdsprache entschieden. Die französischsprachigen Lernenden sollen Deutsch als erste Fremdsprache lernen. Fast alle Kantone in der Westschweiz definieren Deutsch als erste Fremdsprache und Englisch als zweite. Nur Genf hat Englisch als erste Fremsprache gewählt.



Stimmen zur KV-Reform


Kurt Bucher, HR-Direktor Pilatus Flugzeugwerke AG und Beirat FH SCHWEIZ

«Es entstehen Defizite, wenn anstatt einer zweiten Sprache im Wahlpflichtbereich eine individuelle Projektarbeit besucht wird»
Sabine Balmer Kunz, Lehrlingsverantwortliche bei Credit Suisse und Beirätin von FH SCHWEIZ

«Diese fachlichen Grundlagen sind wichtig, um die Welt in ihrer zunehmenden Komplexität und Agilität zu verstehen»
Andri Silberschmidt, Nationalrat und Präsident FH SCHWEIZ

«Die Qualität und Anerkennung des KV-Abschlusses darf nicht unter der Reform leiden. Die Berufsmaturität während der Lehre muss weiterhin integriert machbar sein und den Anforderungen der Fachhochschulen entsprechen. Sie ist entscheidend für die Attraktivität der Berufsbildung»
Rückblick 20 Jahre FH SCHWEIZ

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