JA zum Weiterbildungsgesetz, NEIN zur vorgelegten Ausgestaltung

FH SCHWEIZ begrüsste in der Vernehmlassung ein Weiterbildungesetz grundsätzlich, forderte aber die Aufnahme der Berufserfahrung in die informelle Bildung, den Bezug zur Arbeitswelt und entsprechend eine Berücksichtigung in der Zusammensetzung der damals vorgeschlagenen Weiterbildungskonferenz. Zudem sollten Durchlässig­keit und Anrechnung von Weiterbildungsleistungen gewährleistet werden und faire Wettbe­werbs­bedingungen unter den Anbietern gelten.
Gleichzeitig forderte die FH SCHWEIZ, die Weiterbildung an den Fachhochschulen als formale Bildung ganz aus dem Gesetz zu nehmen. In einem Hearing der WBK-N Ende Juni 2013 konnte die FH SCHWEIZ nochmals ihre Position gegenüber den Parlamentariern einbringen.
Nächste Schritte:
Am 25.02.2016 hat der Bundesrat die Verordnung über die Weiterbildung gutgeheissen und die Inkraftsetzung des Weiterbildungsgesetzes auf den 1. Januar 2017 beschlossen.
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