Änderung des ETH-Gesetzes

Um den Entwicklungen der letzten Jahre sowie den in verschiedenen parlamentarischen Verstössen vorgebrachten Anliegen Rechnung zu tragen, muss das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) angepasst werden. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen betreffen die Corporate Governance des ETH-Bereichs, die Studiengebühren, die Zulassungsbeschränkungen sowie weitere Bestimmungen. Unteranderem soll ein Bachelorstudiengang in Medizin geprüft werden. FH SCHWEIZ begrüsst die Änderung des ETH-Gesetzes regt aber eine vermehrte Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsbereich der Fachhochschulen an.
FH SCHWEIZ begrüsst die Änderung des ETH-Gesetzes. Im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Art. 16a Absatz 2 ist uns folgender Punkt besonders wichtig:
Im Rahmen eines Pilotprojektes soll die Einführung eines Bachelorstudiengangs in Medizin mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt geprüft werden. Im Gesundheitsbereich werden immer häufiger Schulen zusammengelegt; das Fach Medi-zin wird entgegen dieser Entwicklung von immer mehr Schulen angeboten. Wäre es in der Medizin nicht auch zielführender die Ressourcen zu bündeln? Wir möchten hier das Stichwort «Health University» nennen. Letzteres wird im Ausland bereits umgesetzt. Das Best-Practice-Beispiel ist die Gesundheitsfaktultät Linköping. Sie bietet Ausbildungen im Bereich Medizin, Pflege, Ergo- und Physiotherapie, Logopädie, medizinische Biologie, biomedizinische Analytik, Biomedizin, Hebammenkunde, Public Health und Medical Education an. Die einzelnen Bereiche profitieren voneinander. Viele dieser Fachrichtungen werden in der Schweiz an einer Fachhochschule vermittelt. Würde man das erfolgreiche Modell von Linköping auf die Schweiz übertragen, würde dies bedeuten, dass eine vermehrte Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsbereich der Fachhochschulen sinnvoll wäre. Auch gemäss Art. 3 Buchstabe h des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) verfolgt der Bund im Rahmen der Zusammenarbeit im Hochschulbereich unter anderem das Ziel der gesamtschweizerische hochschulpolitischen Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Der Gesundheitsbereich und allen voran die Medizin kann als sehr kostenintensiver Bereich bezeichnet werden.

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