Schweizerische Hochschulkonferenz SHK

Die Hochschulkonferenz ist das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz und sorgt für die gesamtschweizerische Koordination der Tätigkeiten von Bund und Kantonen im Hochschulbereich. Die Hochschulkonferenz tagt entweder als Plenarversammlung oder als Hochschulrat.
Präsidium
In beiden Versammlungsformen der SHK (Plenarversammlung und Hochschulrat) hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, die Rolle des Präsidenten inne. Das Vizepräsidium der SHK wird durch Regierungsrat Bernhard Pulver, Vorsteher der Erziehungsdirektion des Kantons Bern sowie durch Staatsrätin Cesla Amarelle, Vorsteherin des Bildungs-, Jugend- und Kulturdepartements des Kantons Waadt wahrgenommen.
Plenarversammlung
Die Plenarversammlung behandelt Geschäfte, die die Rechte und Pflichten des Bundes und aller Hochschulkonkordatskantone betreffen. Dies sind beispielsweise die Festlegung der Referenzkosten oder die Formulierung von Empfehlungen für Stipendien und Darlehen. Der Plenarversammlung gehören alle Kantone an, die das Hochschulkonkordat ratifiziert haben. Sie tagt grundsätzlich zwei Mal jährlich.
Hochschulrat
Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Dies sind beispielsweise der Erlass von Vorschriften über Studienstufen und deren Übergänge, die Mobilität oder die Akkreditierung. Weiter hat er u.a. die Kompetenz zur Festlegung der Merkmale der Hochschultypen und ihm obliegt der Beschluss der gesamtschweizerischen Koordination für den Hochschulbereich und der Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Im Hochschulrat vertreten sind vierzehn Kantone (AG, BE, BS, FR, GE, GR, LU, NE, SG, TI, VD, VS, SZ ZH). Er tagt grundsätzlich vier Mal im Jahr.
Fachkonferenz
Die Geschäftsführung der SHK leitet eine Fachkonferenz, die sich aus den 14 Amtschefinnen und -chefs der im Hochschulrat einsitzenden Kantone, einer Vertreterin des Generalsekretariats der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK und zwei Vertretern des SBFI zusammensetzt. Die Generalsekretärin von swissuniversities und der Stabschef des ETH-Rates sind als Gäste vertreten. Die Fachkonferenz hat die Aufgabe, die Geschäfte des Hochschulrats zuhanden des Präsidiums der SHK vorzubereiten.
Fachstelle für Hochschulbauten
Die Plenarversammlung und der Hochschulrat können zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Kommissionen einsetzen. Im November hat der HSR zur Vorbereitung der Geschäfte der Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge die "Fachstelle für Hochschulbauten" (FHB) als Kommission eingesetzt. Damit wird die FHB, die bereits als Arbeitsgruppe der SUK bestanden hatte, unter dem HFKG weitergeführt. Das Sekretariat wird vom Ressort Hochschulbauten der Abteilung Hochschulen des SBFI wahrgenommen. Gemäss ihrem Reglement beauftragt die FHB Fachexpertinnen und -experten mit der Prüfung der Gesuche für Hochschulbauprojekte und der Erstellung eines Berichts. Gestützt auf diesen Bericht erlässt die FHB Empfehlungen zuhanden des HSR. Nach Prüfung dieser Empfehlung gibt der HSR seinerseits eine Empfehlung zuhanden des WBF ab, das den definitiven Entscheid fällt.
Ständiger Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin
Der Hochschulrat hat im Sinne des HFKG einen ständigen Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin geschaffen. Dieser kann zuhanden des HSR aus eigener Initiative oder im Auftrag zu Fragen der Hochschulmedizin Stellung nehmen und Anträge stellen. Nachdem der HSR im Mai 2015 für diesen Ausschuss eine Liste von möglichen Aufgaben verabschiedet hatte, setzte er ihn im November ein und wählte dessen Mitglieder.
Ständiger Ausschuss der Arbeitswelt
Zur Vorbereitung von Entscheiden schafft der Hochschulrat einen ständigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt (Art. 15 Abs. 1 Bst. b HFKG). Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt besteht aus je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Dachverbände der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisationen.

An seiner ersten Sitzung vom 26. Februar 2015 hat der Hochschulrat diesen Ausschuss eingesetzt (Einsetzungsverfügung) und die von den Organisationen der Arbeitswelt vorgeschlagenen Mitglieder für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Es sind die vier Mitglieder, die an den Sitzungen der Plenarversammlung und des Hochschulrats mit beratender Stimme teilnehmen.

Dem Ausschuss gehören an:
  • Christine Davatz-Höchner, Vizedirektorin, Ressort Berufsbildung, Vertreterin des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV)
  • Nicole Cornu, Zentralsekretärin Bildungs- und Jugendpolitik, Vertreterin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB)
  • Gabriel Fischer, Leiter Bildungspolitik, Vertreter von Travail Suisse
  • Dr. Rudolf Minsch, Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung, Leiter allgemeine Wirtschaftspolitik & Bildung / Chefökonom, Vertreter von economiesuisse

Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt nimmt Stellung zu den Geschäften der Hochschulkonferenz (Art. 28 Abs. 1 OReg-SHK). Er kann aus eigener Initiative oder im Auftrag der Hochschulkonferenz zu einzelnen gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Entwicklungen Stellung nehmen und Anträge stellen (Art. 28 Abs. 2 OReg-SHK). Der Ausschuss organisiert sich selbst (Art. 29 Abs. 4 OReg-SHK).

Am 27. August 2015 hat sich der Ausschuss ein Reglement gegeben. Den Vorsitz des ständigen Ausschusses der Arbeitswelt hat einer der vier vom Hochschulrat gewählten Personen inne (Art. 3 Reglement). Im Jahr 2022 steht Nicole Cornu vom SGB, dem ständigen Ausschuss der Arbeitswelt vor.
weitere Informationen www.shk.ch

Unterlagen


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