Innosuisse statt KTI

Die KTI schlägt die Brücke zwischen Forschung und Praxis. Das Hauptziel der KTI ist es, Innovationsprozesse voranzutreiben und zu unterstützen. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Form einer Kommission nicht optimal für die Fördertätigkeit ist. Daher will der Bundesrat aus der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt machen. Diese neue Anstalt namens Innosuisse soll die bisherigen Aufgaben der KTI übernehmen.
FH SCHWEIZ hat sich mit dem Entwurf des neuen Bundesgesetzes auseinandergesetzt und regt sechs Anpassungen an:
  • Geld für Fachhochschulen
    Wirtschaftsförderung statt Forschungsförderung. Die Fachhochschulen sollen als anwendungsorientierte Hochschulen den grössten Anteil der Gelder erhalten.
    Aus der Botschaft: Der Grundsatz ist die Förderung von wissenschaftsbasierter Innovation

  • Alle FH-Fachbereiche berücksichtigen
    Manche Projekte ausserhalb des technischen Bereichs passen nicht in die vorliegende Antrags-«Schablone». Daher würden bestimmte Innovationen im Dienstleistungsbereich keine Förderung erfahren.
    Aus der Botschaft (Art. 3): Im Interesse eines flexibleren und zukunftsorientierten Verständnisses der wissenschaftsbasierten Innovation werden jedoch keine Disziplinen erwähnt.
  • Schlank und einfach
    FH SCHWEIZ begrüsst eine schlanke Organisation des Innovationsrats und damit die einfachere Governance der Innovationsförderung.
    Aus der Botschaft (Art. 9): Die Mitglieder des Innovationsrates üben ihre Tätigkeit im Milizsystem aus. Mit höchstens 25 Innovationsräten weist er weit weniger als die Hälfte der Mitglieder der heutigen KTI auf. 

  • Mehr Flexibilität
    Die Finanzierung der Innovationsprojekte benötigt mehr Flexibilität.

  • Keine Unterstützung
    Bundeseigene Anstalten sollen weiterhin keine Fördermittel erhalten.
    Aus dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG): Institutionen der Ressortforschung, die keine bundeseigenen Forschungsanstalten sind, die aber zur zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben, in Ergänzung zu den Massnahmen nach Absatz 2, eigene Forschungsprojekte durchführen müssen, können hierfür Drittmittel bei nationalen und internationalen Förderorganisationen einwerben oder sich an Programmen solcher Organisationen kompetitiv beteiligen.
  • Mehrjahresbudget
    Es soll eine jährliche Abgrenzung oder ein Mehrjahresbudget eingeführt werden, um die zur Verfügung stehenden Mittel besser und ausgewogener sprechen zu können.
    Das Wort "jährlich" wurde aus dem Artikel gelöscht.


Nächste Schritte:
Das Innosuisse-Gesetz wurde von beiden Räten behandelt und in der Schlussabstimmung am 17.06.2016 angenommen. Das Gesetz trat per 01.01.2018 in Kraft.


Parlamentarische Behandlung
Nationalrat unterstützt die Reform der KTI 
Der Nationalrat hat am 07.03.2016 die Beratung des Innosuisse-Gesetzes 15.080 abgeschlossen und ist dabei mehrheitlich der Vorlage des Bundesrates und der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) gefolgt. Der Gesetzesentwurf wurde mit 126 zu 55 Stimmen bei 12 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen.
Ständerat sagt ja zu Innosuisse
Der Ständerat hat am 06.06.2016 die Beratung des Innosuisse-Gesetzes abgeschlossen und ist dabei mehrheitlich der Vorlage des Bundesrates und der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) gefolgt. Im Vergleich zur nationalrätlichen Vorlage brachte der Ständerat jedoch einige Änderungen ein. So befürwortet der Ständerat einstimmig den Vorschlag des Bundesrates, wonach die Mitglieder des Innovationsrats nur einmal wiedergewählt werden können. Der Ständerat gewichtet dadurch Erneuerung höher als Kontinuität. Der Nationalrat wollte, dass die Mitglieder des Innovationsrates zweimal für eine Amtszeit von vier Jahren wiedergewählt werden können um einem Know-how-Verlust entgegenzuwirken. Weiter beschloss der Ständerat, dass die Reserven der Innosuisse 10% des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen. Der Nationalrat wollte hier 15%. Der Ständerat unterstützte hingegen den Vorschlag des Nationalrats, wonach der Nachwuchs nicht nur mit Stipendien, sondern auch mit zinslosen Darlehen zu fördern. Der Gesetzesentwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 39 zu 3 Stimmen angenommen.
Nationalrat bereinigt Innosuisse-Gesetz
Der Nationalrat hat am 08.06.2016 stillschweigend die Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.
Schlussabstimmung
Das Bundesgesetz wurde in der Schlussabstimmung am 17.06.2016 angenommen.

Rückblick 20 Jahre FH SCHWEIZ

Aktuelles eSpecial

Exklusive Ausgabe: Chestonag steht für Innovation in der digitalen Transformation und technologischen Beratung. Mit massgeschneiderten Lösungen meistert das Unternehmen gezielt die Herausforderungen moderner Geschäftswelten.


eSpecial jetzt lesen
Werde zum Schnäppchenjäger!

Die beliebteste Benefits-Plattform, Brands for Students, ist auch für FH-SCHWEIZ-Mitglieder verfügbar! Als Mitglied profitierst du kostenlos von den besten Angeboten der Schweiz.


Registriere dich hier
Neues Förderkonzept von Gebert Rüf Stiftung

Mit «First Ventures» fördert die Gebert Rüf Stiftung Bachelor- und Masterstudierende von Fachhochschulen, die in ihrer Abschlussarbeit eine innovative Geschäftsidee entwickeln. Die Unterstützung bietet verschiedene finanzielle Projektbeiträge bis 150'000 Franken und ganz neu auch kleinere Förderbeiträge für Startup-Projekte in früher Phase.


Erkundige dich hier oder leite diese Information an Interessierte weiter.