BFI-Botschaft 2025-2028

Der Bundesrat legt den eidgenössischen Räten alle vier Jahre eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) vor. Die BFI-Botschaft 2025–2028 enthält eine Bilanz über die laufende Periode und zeigt für die neue Förderperiode die geplanten Ziele, Massnahmen und finanziellen Mittel auf. Erstmals wurde für eine BFI-Botschaft eine Vernehmlassung durchgeführt. Auch FH SCHWEIZ hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.

Vernehmlassung

Ausgangslage

Mit den Finanzbeschlüssen werden Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung) sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert. Zudem werden vier punktuelle Gesetzesänderungen beantragt (Änderungen BBG, ETH-Gesetz, HFKG, FIFG).

Geplant sind Ausgaben von 29.7 Milliarden Franken. Das sind rund 1.8 Milliarden mehr als in der vorangehenden BFI-Periode und entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von nominal 2% bzw. real 1%. Ob die Obergrenze für die BFI-Botschaft jedoch ausgeschöpft werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Finanzlage des Bundes ab.

Stossrichtungen

  • Der BFI-Standort Schweiz bietet Chancen für alle, sich gemäss ihren Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln. Er stärkt damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unterstützt Wirtschaft und Wissenschaft bei der Deckung des Fachkräftebedarfs.
  • Die BFI-Politik schafft die Voraussetzungen für die nationale Zusammenarbeit sowie die interna-tionale Positionierung der Schweiz im dynamischen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Wettbewerb. Sie unterstützt die Akteure verlässlich in einer effizienten und innovativen Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Innovation, Digitalisierung und Zusammenarbeit sowohl über alle Bildungsstufen hinweg wie auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette sichern ein leistungsstarkes und wettbewerbsfähiges BFI-System. Dieses ist gleichzeitig ein wichtiger Treiber für eine nachhaltige Entwicklung.

Finanzierung Fachhochschulen

Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028:

Art. 2 Grundbeiträge für Fachhochschulen
Für Grundbeiträge nach Artikel 50 Buchstabe b HFKG für Fachhochschulen wird für die Jahre 2025–2028 ein Zahlungsrahmen von 2397.3 Millionen Franken bewilligt.

Art. 4 Projektgebundene Beiträge
1 Für projektgebundene Beiträge nach Artikel 59 HFKG wird ein Verpflichtungskredit von 130.0 Millionen Franken bewilligt.
2 Vom Verpflichtungskredit nach Absatz 1 dürfen zur Förderung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen höchstens 16 Millionen Franken eingesetzt werden.
3 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen werden.


Stellungnahme FH SCHWEIZ

3. Zyklus (Doktorat, PhD) mit FH-Abschluss gewährleisten
Die 3. Stufe nach Bologna (Doktorat, PhD) ist zur Zeit den Universitären Hochschulen und der ETH vorbehalten. Absolvent:innen von Fachhochschulen stehen daher vor grossen Hürden, wenn sie ein Doktoratsprogramm besuchen möchten. Im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 wurden erstmals mittels «projektgebundenen Beiträgen» vereinzelte Kooperationsprojekte von Fachhochschulen mit Universitäten im In- und Ausland finanziell unterstützt. Diese finanzielle Unterstützung wurde für die BFI-Botschaft 2021-2024 fortgeführt. Bei diesen Kooperationen forschen die Doktorierenden an der Fachhochschule. Das Promotionsrecht verbleibt jedoch weiterhin bei den Universitäten. Deshalb ist der wissenschaftliche Nachwuchs an Fachhochschulen durch die Weiterführung und den Ausbau der Kooperationen von Fachhochschulen mit Universitäten im Bereich Doktoratsausbildung auch in der BFI-Botschaft 2025-2028 zwingend zu fördern. Die Unterstützung durch Projektgebunde Beiträge muss weiterbestehen. Diese Kooperationen bieten zumindest wenigen FH-Masterabsolvent:innen die Möglichkeit, eine Doktoratsausbildung zu absolvieren und die Fachhochschulen erhalten die Möglich-keit, den eigenen Lehrkörper unter dem Credo «Aus der Praxis für die Praxis» aus den eigenen Absolvent:inen ausbilden zu können. 

Durchlässigkeit von der Berufsbildung an die Fachhochschulen
Das Profil der Absolvent:innen von Fachhochschulen wird massgeblich durch ihre bereits vor dem Studium erworbene Praxisverbundenheit geprägt. Aus diesem Grund hat die Berufsmaturität einen grossen Einfluss auf das spätere Profil der Absolvent:innen der Fachhochschulen. Der Zugang mit-tels Berufslehre und Berufsmatura ist lebensnotwendig für die Fachhochschulen. Daher muss die Durchlässigkeit von der Berufsbildung an die Fachhochschulen gewährleistet und gefördert werden. 

Integration des unternehmerischen Denkens und Handelns in allen Stufen der Bildung
Eine Voraussetzung, damit die Schweiz im Bereich Innovation weltweit führend ist, sind unternehmerisch denkende und handelnde Angestellte, Gründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen. Dazu müssen unternehmerische Kompetenzen im Bildungssystem auf allen Bildungsstufen verankert und aufeinander abgestimmt werden. Junge Menschen müssen die Kompetenzen erhalten Wirtschaft und Gesellschaft verantwortungsvoll mitzugestalten, auch im Sinne einer Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

Soziale Innovation mittels Pilotprogrammen und begleitendem Monitoringsystem fördern
Gerade die soziale Innovation ist für die Fachhochschulen ein wichtiges Thema. Der Entwurf für die BFI-Botschaft 2025-2028 berücksichtigt und fördert dies aber noch zu wenig. Daher sollte ein Pilotprogramm für die Förderung sozialer Innovationen in der Schweiz lanciert werden. Um die Entwicklung zu verfolgen und einen internationalen Vergleich sicherzustellen, soll zudem ein entsprechendes Monitoringsystem aufgebaut werden. Das Programm sollte ausgewertet und die Ergebnisse für die übernächste BFI-Periode berücksichtigt werden. 

Wachstumsrate entsprechend Teuerung indexieren & Studierendenzahlen berücksichtigen 
Die vorgeschlagene Wachstumsrate für die Grundbeiträge an die Fachhochschulen beträgt nominal 1.1%. Wird die voraussichtliche Teuerung im Zeitraum 2025–2028 berücksichtigt, führt diese Wachstumsrate zu einer Kürzung der Budgets. Für 2025–2028 wird ein jährliches Wachstum der Studierendenzahlen an Fachhochschulen von durchschnittlich 1.4 % erwartet. Wenn die Beiträge an die Fach-hochschulen nicht angepasst werden, wird sich das Betreuungsverhältnis für die Studierenden verschlechtern. Eine Stagnation oder gar Qualitätseinbussen können bei einer realen Wachstumsrate der Beiträge an Fachhochschulen von weniger als 3.5% nicht verhindert werden. Allgemein ist in den BFI-Bereichen ein Wachstum von mindestens 2.5% notwendig, um weiterhin die notwendigen Investitionen tätigen und die zusätzlichen Bedürfnisse abdecken zu können. 

Gegen Sparmassnahmen bei Forschungsförderung 
Die für 2024 beschlossenen Sparmassnahmen treffen auch die Budgets der Forschungsförderungsin-stitutionen wie SNF und Innosuisse. Ein angemessenes Wachstum der Mittel für die nationalen Forschungs- und Innovationsförderungsagenturen in der Periode 2025–2028 ist umso wichtiger, da es ein leistungsfähiges und wettbewerbsfähiges BFI-System gewährleistet. Das Bekenntnis zum F&E- und Bildungsstandort Standort Schweiz muss klar sein. Dafür gibt es keine Alternativen.

Europäische Forschungs- und Bildungsprogramme & studentische Mobilität 
Der Ausschluss aus Horizon Europe erfordert nach wie vor zusätzliche Anstrengungen seitens der Schweiz. Das Ziel der Assoziierung muss bekräftigt werden. Die Schweiz muss im Falle einer Assoziierung die Mittel durch einen zusätzlichen Kredit zur Verfügung stellen. In der Zwischenzeit ist es eine Weiterfinanzierung im bisherigen Umfang der Übergangsmassnahmen notwendig. Die Finanzierung muss in gleichen Höhe sein wie im Rahmen der europäischen Programme. Zudem muss die Beteiligung der Schweizer Hochschulen an den Europäischen Hochschulallianzen gewährleistet werden, ohne das Budget für die studentische Mobilität zu schmälern. 

Finanzierungsmechanismus gefährdet Qualität
Fachhochschulen werden durch Referenzkosten finanziert. Dieser Finanzierungsmechanismus führt zu einem Wettbewerb zwischen den Fachhochschulen die Studiengänge möglichst kostengünstig anzubieten. Fachhochschulen, welche Studiengänge mit Kosten unterhalb der Referenzkosten anbieten können, werden belohnt. Fachhochschulen, die höhere Kosten aufweisen, werden bestraft. Dieser negative Wettlauf gefährdet die Qualität der Lehre. Daher sollte eine Überarbeitung der Förderkriterien nach HFKG geprüft werden.

Parlamentarische Behandlung

08.03.2024 Bundesrat überweist BFI-Botschaft an Parlament
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Förderung vonBildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 an die eidgenössischen Räteüberwiesen. Das vorgeschlagene Gesamtvolumen von 29,2 Milliarden Franken entspricht einem jährlichen nominalen Wachstum von 1.6 Prozent und liegt insgesamt 1.3 Milliarden Franken über demVolumen der aktuellen Förderperiode. Das Gesamtvolumen wurden nach der Vernehmlassung noch an die Beschlüsse des Bundesrats zum Haushaltsausgleich angepasst. Dies führte zu einer Senkung um insgesamt 0.5 Milliarden Franken.



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