Bessere Vertretung der Arbeitswelt in der SHK

Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt in der SHK besteht aus je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Dachverbände der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisation. Die FH SCHWEIZ ist nicht einverstanden, dass diese Vertretung im vornherein durch die Dachverbände der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisationen schon definiert wird und damit – auch ohne Erwähnung; namentlich die Dachverbände Economiesuisse, SGV bzw. TravailSuisse und SGB meint.
Die vorgeschlagene Regelung lehnt sich nicht wie in den Erläuterungen beschrieben an die heutige Vertretung in der Eidgenössischen Fach­hochschulkommission (EFHK) an. Wurde doch der damalige Präsident FH SCHWEIZ in diese EFHK gewählt. Die FH SCHWEIZ verlangt, dass auch andere Organisationen der Arbeitswelt, darunter auch die FH SCHWEIZ berücksichtigt wird.
Ausgangslage
Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG), der Interkantonalen Vereinbarung über den Schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) und der Vereinbarung von Bund und Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung, ZSAV) werden die neuen gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen im Hochschul­bereich geschaffen. Die gemeinsamen Organe gemäss Artikel 7 HFKG sind die Schweizerische Hochschulkonferenz (Hochschulkonferenz) in der Zusammen­setzung als Plenarversammlung oder als Hochschulrat, die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Rektorenkonferenz) und der Schweizerische Akkreditierungsrat (Akkreditierungsrat).

Die SHK ist das oberste hochschulpolitische Organ.

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