KRANKENKASSEN

Jede und jeder muss eine Krankenkasse haben. FH SCHWEIZ bietet mit ausgewählten Krankenversicherern Rabatte in den Zusatzversicherungen an. Mehr als 5000 Personen (Mitglieder und ihre Angehörige im gleichen Haushalt) profitieren damit monatlich von tieferen Prämien oder anderen Vorzügen.

Name
Vertrags Nr.
Prämien-Rechner
Rabatt
Hotline
Max. Eintrittsalter

117185
bis 10%
0844 277 277
AHV Alter minus 1 Jahr **

KN30004266
bis 10%
058 340 90 90
AHV Alter minus 1 Jahr

9002185
bis 10%
0800 838 000
AHV Alter

K003910
bis 9%
0800 22 88 44
AHV Alter minus 1 Jahr

1566649
bis 23%
058 800 99 33
AHV Alter

1.005553.000.3
0%*
0848 848 899
AHV Alter



* Aufgrund einer Auflage der Finanzmarktaufsicht (FINMA) kann Visana aktuell keine Kollektivrabatte für Mitglieder ausstellen. Der Kollektivvertrag bleibt aber bestehen. Versicherte im Kollektivvertrag von FH SCHWEIZ erhalten exklusive Zusatzpunkte in myPoints, dem digitalen Bonusprogramm.

** Versicherte werden im AHV Alter ohne Vergünstigung in der Einzelversicherung weitergeführt.

Wer profitiert?

Mitglieder und ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen wie Partner und Kinder

→ Mitglied werden

Die Rabatte werden bis zum Erreichen des AHV-Alters gewährt.

Wichtige Hinweise

FH SCHWEIZ bietet den Mitgliedern ihrer angeschlossenen Organisationen seit Jahren attraktive und bisher sogenannte «Rabatte» bei Krankenzusatz­versicherungen. Neu heissen diese Rabatte «Vergünstigungen». Und bisherige «Kollektivverträge» heissen neu «Vereinbarungen». Dies sind aber eher unbedeutende Änderungen, die das Eingreifen der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nach sich zieht. Viel bedeutender sind die Anordnungen und Regelungen in Bezug auf die Höhe und die Berechnung der Vergünstiungen. FH-SCHWEIZ-Mitglieder können zum Glück weiterhin von Vergünstigungen in solchen Vereinbarungen profitieren. Warum es sich lohnt, erläutert Ralph Meyer von solution+benefit, unser langjähriger Berater und Begleiter unserer Verbands-Versicherungslösungen, im Interview

Vergünstigungen (auch «Rabatte» genannt) sind gesetzlich nur für Zusatzversicherungen möglich und dies nur bei entsprechenden Vereinbarungen (bisher «Kollektivvertrag» genannt). Die Altersgrenze beträgt je nach Krankenkasse 60-65 Jahre. Vergünstigungen sind nicht mit anderen Aktionen kumulierbar.

Bestellen

Beratung und Bestellung direkt über die entsprechende Krankenkasse (siehe Hotline-Nummern in obenstehender Tabelle) oder Talon ausfüllen und einsenden an: 
  
FH SCHWEIZ 
Konradstrasse 6 
8005 Zürich 

oder einscannen und per Mail einsenden.

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