Nachträglicher Erbwerb des FH-Titels (NTE)

Wer den Titel einer Ingenieurschule HTL, einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV oder einer Höheren Fachschule für Gestaltung HFG trägt bzw. an einer Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule HHF oder in den Jahren 1998, 1999 oder 2000 an der Hotelfachschule Lausanne das Diplomstudium abgeschlossen hat, kann beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels beantragen.

Auch die Inhaber der Diplome aus den folgenden Fachbereichen können einen nachträglichen Titelerwerb beantragen: Soziale Arbeit, Musik, Theater & bildende Künste, Angewandte Linguistik, Angewandte Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährungsberatung, Pflege. Für diese Fachbereiche gelten spezifische Anforderungen.

Wer auf diesem Weg den FH-Titel erworben hat, kann seit 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel tragen. Das kann beispielsweise den Zugang zu einer Weiterbildung an einer Hochschule vereinfachen. Die altrechtlichen Titel bleiben weiterhin geschützt.

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