Ralph Meyer, die FINMA hat eine Vorlagepflicht für Rabatte eingeführt. Was bedeutet das konkret?
Zuerst dachte man, dass die Versicherer der FINMA nur Verträge vorlegen müssen, in welchen der Kollektivrabatt die 10-Prozent-Marke überschreitet. Mittlerweile ist es so, dass die Versicherer der FINMA für jeden Vertrag den Beweis erbringen müssen, dass dieser besser verläuft als mit dem gleichen Publikum in der Einzelversicherung. Dafür wird mit einer komplexen mathematischen Formel das Kollektiv in der Einzelversicherung simuliert. Problematisch dabei ist, dass in dieser Berechnung die tieferen Verwaltungskosten im Kollektiv nicht berücksichtigt werden. Dabei ist es erwiesen, dass Kollektivversicherte weniger schnell ihre Versicherung wechseln. Zudem ist die Kundenakquise im Kollektiv günstiger.