FH SCHWEIZ bietet den Mitgliedern ihrer angeschlossenen Organisationen seit Jahren attraktive und bisher sogenannte «Rabatte» bei Krankenzusatzversicherungen. Neu heissen diese Rabatte «Vergünstigungen». Und bisherige «Kollektivverträge» heissen neu «Vereinbarungen». Dies sind aber eher unbedeutende Änderungen, die das Eingreifen der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nach sich zieht. Viel bedeutender sind die Anordnungen und Regelungen in Bezug auf die Höhe und die Berechnung der Vergünstiungen. FH-SCHWEIZ-Mitglieder können zum Glück weiterhin von Vergünstigungen in solchen Vereinbarungen profitieren. Warum es sich lohnt, erläutert Ralph Meyer von solution+benefit, unser langjähriger Berater und Begleiter unserer Verbands-Versicherungslösungen, im Interview.
Vergünstigungen (auch «Rabatte» genannt) sind gesetzlich nur für Zusatzversicherungen möglich und dies nur bei entsprechenden Vereinbarungen (bisher «Kollektivvertrag» genannt). Die Altersgrenze beträgt je nach Krankenkasse 60-65 Jahre. Vergünstigungen sind nicht mit anderen Aktionen kumulierbar.



