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TOTALREVISION BERUFSMATURITÄT |
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Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität
24.7.2009: Die Berufsmaturität ist der häufigste Zulassungsausweis für den Eintritt in die Fachhochschule und somit deren wichtigste Zubringerin. Das Fachhochschulstudium wird von der vorangehenden Berufs- und Berufsmaturitätsausbildung stark geprägt, denn es baut auf dem Schul- und Praxiswissen auf. Der Bund möchte nun die Berufsmaturitäts-Ausbildung reformieren und schlägt in einem Verordnungsentwurf weit reichende Änderungen vor, welche den Berufsmaturitäts-Lernenden mehr Flexibilität bieten.
FH SCHWEIZ fordert:
- Fachbereischorientierte Fachhochschulreife muss auch weiterhin im Vordergrund stehen.
- Nebst Masterabschlüssen müssen insbesondere auch FH-Diplome und Bachelorabschlüsse von Fachhochschulen Zugang zum Berufsmaturitätsunterricht haben.
Vernehmlassungsantwort FH SCHWEIZ |
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24.6.2009: Der Bundesrat genehmigt die total revidierte Berufsmaturitätsverordnung. Sie tritt bereits ab August in Kraft. FH SCHWEIZ hat in der Expertenarbeit, in der Vernehmlassung und in Zusammenarbeit mit weiteren Kreisen
- die Gewährleistung der Fachhochschulreife und
- die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht von FH-Abschlüssen gefordert.
Beide Forderungen werden erfüllt und gewährleisten damit einerseits die für die Fachbereiche der Fachhochschulen notwendige einschlägige Vorbereitung auf das Studium und andererseits den Zugang für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen (FH-Diplom, Bachelor, Master) als Lehrkräfte im Berufsmaturitätsunterricht. |
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